Als GGF sind Sie oft von der gesetzlichen Rente befreit – und damit vollständig auf eigene Vorsorge angewiesen. Gleichzeitig haben Sie Steuerhebel, die normalen Angestellten nicht zugänglich sind. Ich helfe, diese Hebel richtig einzusetzen.
Versorgungskonzept anfragenDie Unterscheidung ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich entscheidend. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer hat andere Möglichkeiten – und andere Pflichten – als ein angestellter Fremdgeschäftsführer.
Als beherrschender GGF gelten Sie, wenn Sie allein oder gemeinsam mit nahestehenden Personen mehr als 50 % der Anteile halten. In diesem Fall sind Sie in der Regel sozialversicherungsfrei – einschließlich der Rentenversicherung.
Für die Altersvorsorge bedeutet das: keine gesetzliche Rente als Auffangnetz, aber gleichzeitig deutlich mehr Gestaltungsspielraum durch steuerlich wirksame betriebliche Versorgungsmodelle.
GGF-Versorgung ist kein Standardprodukt. Wer die Fallstricke nicht kennt, riskiert steuerliche Nachteile oder unwirksame Zusagen. Diese Themen müssen bei jeder Planung berücksichtigt werden.
Viele GGF sind rentenversicherungsfrei und zahlen keine Pflichtbeiträge. Im Rentenalter gibt es damit keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamte Altersversorgung muss privat oder betrieblich aufgebaut werden.
Eine Pensionszusage an den beherrschenden GGF erzeugt steuerlich wirksame Rückstellungen in der GmbH-Bilanz. Das mindert den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft – und schafft gleichzeitig Versorgungskapital außerhalb der gesetzlichen Systeme.
Die Direktzusage wird in der Bilanz der GmbH als Pensionsrückstellung passiviert. Das bindet Kapital im Unternehmen, reduziert den ausgewiesenen Gewinn und damit die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Rückstellung wächst jährlich an.
Die GmbH schließt zur Absicherung der Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung ab. Diese stellt sicher, dass im Leistungsfall das nötige Kapital tatsächlich vorhanden ist – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der GmbH zum Zeitpunkt des Renteneintritts.
Eine Pensionszusage an den GGF ist steuerlich nur wirksam, wenn sie erdienbar ist. Das bedeutet: Zwischen Zusageerstellung und geplantem Renteneintritt müssen in der Regel mindestens 10 Jahre liegen. Außerdem gilt eine Probezeit von 2–3 Jahren nach Dienstantritt.
Eine Pensionszusage, die unangemessen hoch ist oder gegen formale Anforderungen verstößt, kann vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandelt werden. Das führt zu erheblichen steuerlichen Nachteilen für GmbH und GGF.
Kein Durchführungsweg ist per se besser als ein anderer – die richtige Wahl hängt von Alter, Gesellschaftsstruktur, Bilanzsituation und persönlichen Zielen ab. Ich berate auf Basis Ihrer konkreten Situation.
Pensionszusage · § 6a EStG
Die GmbH verpflichtet sich unmittelbar, dem GGF im Rentenalter eine definierte Rente zu zahlen. Die Zusage erzeugt Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die den steuerlichen Gewinn der GmbH mindern.
§ 3 Nr. 63 EStG · Lebens-/Rentenversicherung
Die GmbH schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des GGF ab. Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Einfach, transparent und ohne Bilanzwirkung.
Pauschaldotierte U-Kasse · § 4d EStG
Eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung (U-Kasse) übernimmt die Versorgungsverpflichtung. Die GmbH dotiert die U-Kasse mit steuerlich abzugsfähigen Beiträgen. Besonders attraktiv für höhere Versorgungsleistungen ohne Bilanzwirkung.
Gehaltsoptimierung · steuerlich wirksam
Teile der variablen Vergütung (Tantieme) werden nicht ausgezahlt, sondern direkt in einen Versorgungsbaustein umgeleitet. Der GGF spart Einkommensteuer auf den umgewandelten Betrag – die GmbH erhält einen Betriebsausgabenabzug.
Die folgenden Beispiele sind vereinfacht und dienen der Orientierung. Jede Situation erfordert eine individuelle Berechnung – das ist Bestandteil meiner Beratung.
Beispiel: GGF, 45 Jahre, Renteneintritt mit 67
Beispiel: Tantieme 30.000 €, Spitzensteuersatz 42 %
Beispiel: GGF, 50 Jahre, Gehalt 120.000 € p.a.
Jede GGF-Versorgung ist individuell. Diese Punkte sind bei jeder Beratung Pflicht – wer sie überspringt, riskiert steuerliche Nachteile oder unwirksame Zusagen.
Wie viele Jahre liegen noch bis zum geplanten Renteneintritt? Mindestens 10 Jahre sind in der Regel erforderlich, damit das Finanzamt die Pensionszusage anerkennt.
Der Anstellungsvertrag muss die Versorgungsregelung korrekt widerspiegeln. Fehler hier können zur verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Welchen Effekt hat eine Pensionsrückstellung auf die Bilanz? Ist die GmbH kreditfinanziert? Gibt es Gesellschafter, die die Bilanzwirkung ablehnen?
Gibt es Mitgesellschafter? Wer ist Mehrheitsgesellschafter? Die Beherrschungssituation bestimmt, welche Modelle steuerlich zulässig sind.
Nach Dienstantritt gilt eine steuerliche Probezeit von in der Regel 2–3 Jahren, bevor eine Pensionszusage erteilt werden kann. Zu frühe Zusagen sind steuerlich nicht wirksam.
Die Gesamtversorgung darf 75 % der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen. Zu hohe Zusagen werden als vGA behandelt – mit erheblichen steuerlichen Folgen.
Im ersten Gespräch analysiere ich Ihre Situation: Gesellschaftsstruktur, Alter, Bilanzsituation und Versorgungsziel. Daraus entsteht ein konkretes Konzept – kein Standardprodukt.
Erstgespräch anfragen Erstes Gespräch kostenfrei · Danach transparentes Honorar