GGF-Versorgung

Altersvorsorge für
Gesellschafter-
Geschäftsführer.

Als GGF sind Sie oft von der gesetzlichen Rente befreit – und damit vollständig auf eigene Vorsorge angewiesen. Gleichzeitig haben Sie Steuerhebel, die normalen Angestellten nicht zugänglich sind. Ich helfe, diese Hebel richtig einzusetzen.

Versorgungskonzept anfragen
0 €
gesetzliche Rente für viele GGF – vollständige Eigenvorsorge nötig
4
Durchführungswege zur Auswahl – je nach Situation
§ 6a
EStG – Direktzusage als steuerlich wirksame Rückstellung
10+
Jahre Erfahrung in der GGF-Versorgung
Wichtige Unterscheidung

GGF oder angestellter
Geschäftsführer?

Die Unterscheidung ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich entscheidend. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer hat andere Möglichkeiten – und andere Pflichten – als ein angestellter Fremdgeschäftsführer.

Als beherrschender GGF gelten Sie, wenn Sie allein oder gemeinsam mit nahestehenden Personen mehr als 50 % der Anteile halten. In diesem Fall sind Sie in der Regel sozialversicherungsfrei – einschließlich der Rentenversicherung.

Für die Altersvorsorge bedeutet das: keine gesetzliche Rente als Auffangnetz, aber gleichzeitig deutlich mehr Gestaltungsspielraum durch steuerlich wirksame betriebliche Versorgungsmodelle.

Beherrschender GGF · über 50 % Anteil

Gesellschafter-Geschäftsführer

  • In der Regel rentenversicherungsfrei
  • Keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente
  • Direktzusage und Unterstützungskasse möglich
  • Höhere steuerliche Gestaltungsspielräume
  • Tantiemenmodell als Versorgungsbaustein nutzbar
  • Erdienbarkeit und Probezeiten beachten
Als beherrschender GGF haben Sie die größten Hebel – aber auch die meisten Fallstricke. Genau hier liegt mein Schwerpunkt.
Angestellter Fremdgeschäftsführer

Angestellter Geschäftsführer

  • Sozialversicherungspflichtig wie Arbeitnehmer
  • Gesetzliche Rentenversicherung greift
  • Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG möglich
  • Begrenztere steuerliche Gestaltung
  • BAV über Entgeltumwandlung standardmäßig nutzbar
  • AG-finanzierte BAV ebenfalls möglich – analog zum GGF, erfordert aber Gesellschafterbeschluss
  • Geringeres Risiko bei Rückdeckungsthemen
Was Sie wissen müssen

Die wichtigsten
Kernthemen.

GGF-Versorgung ist kein Standardprodukt. Wer die Fallstricke nicht kennt, riskiert steuerliche Nachteile oder unwirksame Zusagen. Diese Themen müssen bei jeder Planung berücksichtigt werden.

I

Keine gesetzliche Rente – eigene Vorsorge zwingend

Viele GGF sind rentenversicherungsfrei und zahlen keine Pflichtbeiträge. Im Rentenalter gibt es damit keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesamte Altersversorgung muss privat oder betrieblich aufgebaut werden.

Je früher die Planung beginnt, desto mehr steuerlich wirksame Rückstellungen sind möglich.
II

Steuerhebel durch beherrschenden GGF-Status

Eine Pensionszusage an den beherrschenden GGF erzeugt steuerlich wirksame Rückstellungen in der GmbH-Bilanz. Das mindert den steuerlichen Gewinn der Gesellschaft – und schafft gleichzeitig Versorgungskapital außerhalb der gesetzlichen Systeme.

Richtig eingesetzt reduziert die Direktzusage die laufende Steuerlast der GmbH erheblich.
III

Direktzusage als Bilanzinstrument

Die Direktzusage wird in der Bilanz der GmbH als Pensionsrückstellung passiviert. Das bindet Kapital im Unternehmen, reduziert den ausgewiesenen Gewinn und damit die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Rückstellung wächst jährlich an.

Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG – einer der wenigen legalen Wege, Steuern zu stunden statt zu zahlen.
Wichtig: Die Rückstellung bindet gleichzeitig die Bilanz. Eine Auflösung ist möglich, muss aber separat geprüft werden – steuerliche und rechtliche Konsequenzen sind dabei individuell zu bewerten.
IV

Rückdeckungsversicherung als Sicherheit

Die GmbH schließt zur Absicherung der Pensionszusage eine Rückdeckungsversicherung ab. Diese stellt sicher, dass im Leistungsfall das nötige Kapital tatsächlich vorhanden ist – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der GmbH zum Zeitpunkt des Renteneintritts.

Ohne Rückdeckung bleibt die Zusage ein Versprechen ohne Substanz.
V

Erdienbarkeit und Probezeit

Eine Pensionszusage an den GGF ist steuerlich nur wirksam, wenn sie erdienbar ist. Das bedeutet: Zwischen Zusageerstellung und geplantem Renteneintritt müssen in der Regel mindestens 10 Jahre liegen. Außerdem gilt eine Probezeit von 2–3 Jahren nach Dienstantritt.

Zu spät erteilte Zusagen erkennt das Finanzamt nicht an – frühzeitige Planung ist entscheidend.
VI

Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Eine Pensionszusage, die unangemessen hoch ist oder gegen formale Anforderungen verstößt, kann vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) behandelt werden. Das führt zu erheblichen steuerlichen Nachteilen für GmbH und GGF.

Formale Korrektheit und Angemessenheit der Zusage sind nicht verhandelbar.
Hinweis: Alle steuerlichen Darstellungen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Ich bin Versicherungsmakler – keine steuerliche Beratung durch mich. Alle Maßnahmen werden ausschließlich in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater umgesetzt.
Durchführungswege

Die vier Wege zur
GGF-Versorgung.

Kein Durchführungsweg ist per se besser als ein anderer – die richtige Wahl hängt von Alter, Gesellschaftsstruktur, Bilanzsituation und persönlichen Zielen ab. Ich berate auf Basis Ihrer konkreten Situation.

01

Direktzusage

Pensionszusage · § 6a EStG

Die GmbH verpflichtet sich unmittelbar, dem GGF im Rentenalter eine definierte Rente zu zahlen. Die Zusage erzeugt Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die den steuerlichen Gewinn der GmbH mindern.

  • Steuerlich wirksame Rückstellungen in der GmbH-Bilanz
  • Hohe Versorgungsleistungen möglich
  • Kein Kapitalabfluss aus der GmbH bis zum Renteneintritt
  • Absicherung durch Rückdeckungsversicherung möglich
  • Strenge formale Anforderungen (Schriftform, Erdienbarkeit)
  • Risiko der vGA bei Fehlern in der Ausgestaltung
  • Bilanzverlängerung durch Rückstellung
Empfohlen ab 45 Jahre · ausreichend Erdienbarkeit
02

Direktversicherung

§ 3 Nr. 63 EStG · Lebens-/Rentenversicherung

Die GmbH schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des GGF ab. Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Einfach, transparent und ohne Bilanzwirkung.

  • Keine Bilanzwirkung – sauber und transparent
  • Insolvenzschutz durch Verpfändung möglich
  • Auch für angestellte GF geeignet
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Geringere steuerliche Hebelwirkung als Direktzusage
  • Beitragslimit begrenzt die Versorgungshöhe
Geeignet für einfachere Strukturen · auch angestellter GF
03

Unterstützungskasse

Pauschaldotierte U-Kasse · § 4d EStG

Eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung (U-Kasse) übernimmt die Versorgungsverpflichtung. Die GmbH dotiert die U-Kasse mit steuerlich abzugsfähigen Beiträgen. Besonders attraktiv für höhere Versorgungsleistungen ohne Bilanzwirkung.

  • Keine Bilanzwirkung bei der GmbH
  • Hohe Beiträge steuerlich abzugsfähig
  • Keine Beitragsbemessungsgrenze wie bei Direktversicherung
  • Flexibel in der Beitragshöhe
  • Kein gesetzlicher Insolvenzschutz (PSV)
  • Höherer Verwaltungsaufwand durch externe U-Kasse
  • Laufende Kosten für die Kassenführung
Ideal für hohe Versorgungsziele · ohne Bilanzwirkung
04

Tantiemenmodell

Gehaltsoptimierung · steuerlich wirksam

Teile der variablen Vergütung (Tantieme) werden nicht ausgezahlt, sondern direkt in einen Versorgungsbaustein umgeleitet. Der GGF spart Einkommensteuer auf den umgewandelten Betrag – die GmbH erhält einen Betriebsausgabenabzug.

  • Doppelter Steuervorteil: GmbH und GGF profitieren
  • Kein Liquiditätsabfluss beim GGF
  • Flexibel in der Höhe – je nach Jahresergebnis
  • Kombinierbar mit anderen Durchführungswegen
  • Erfordert sauber formulierten Anstellungsvertrag
  • Tantieme muss ernsthaft vereinbart sein (kein Scheingeschäft)
Besonders effizient als Ergänzung zu anderen Wegen
Beispielrechnungen

Was die Modelle
konkret bedeuten.

Die folgenden Beispiele sind vereinfacht und dienen der Orientierung. Jede Situation erfordert eine individuelle Berechnung – das ist Bestandteil meiner Beratung.

Direktzusage – Steuereffekt GmbH

Beispiel: GGF, 45 Jahre, Renteneintritt mit 67

Jährliche Pensionsrückstellung18.000 €
Steuerersparnis GmbH (ca. 30 %)5.400 €
Über 22 Jahre kumuliert396.000 €
Steuerersparnis kumuliert118.800 €
Die GmbH spart über die Laufzeit erhebliche Körperschaft- und Gewerbesteuer – Kapital das im Unternehmen verbleibt und für die Rückdeckung eingesetzt werden kann.

Tantiemenmodell – Doppelter Steuervorteil

Beispiel: Tantieme 30.000 €, Spitzensteuersatz 42 %

Tantieme brutto30.000 €
Einkommensteuer bei Auszahlung (42 %)12.600 €
Netto bei Auszahlung17.400 €
Bei Umleitung in Versorgung30.000 €
Durch die Umleitung in die Versorgung fließen 30.000 € statt 17.400 € in die Altersvorsorge. Der Unterschied von 12.600 € ist reiner Steuereffekt.

Unterstützungskasse – Beitragspotenzial

Beispiel: GGF, 50 Jahre, Gehalt 120.000 € p.a.

Maximaler jährlicher Beitrag U-Kasseca. 36.000 €
Steuerersparnis GmbH (ca. 30 %)ca. 10.800 €
Laufzeit bis Renteneintritt (17 J.)17 Jahre
Eingezahltes Kapital kumuliert612.000 €
Steuerersparnis kumuliert183.600 €
Die U-Kasse ermöglicht deutlich höhere Beiträge als die Direktversicherung – ohne Beitragsbemessungsgrenze und ohne Bilanzwirkung bei der GmbH.
Alle Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen zur Illustration der Größenordnungen. Sie ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der konkreten Situation des Unternehmens und des GGF ab.
Hinweis: Ich bin Versicherungsmakler, kein Steuerberater. Alle steuerlichen Aspekte auf dieser Seite dienen der Orientierung und werden ausschließlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater umgesetzt. Eine steuerliche Beratung erfolgt durch mich nicht und darf durch mich nicht erfolgen.
Was ich prüfe

Bevor ich berate –
was ich immer prüfe.

Jede GGF-Versorgung ist individuell. Diese Punkte sind bei jeder Beratung Pflicht – wer sie überspringt, riskiert steuerliche Nachteile oder unwirksame Zusagen.

Erdienbarkeit prüfen

Wie viele Jahre liegen noch bis zum geplanten Renteneintritt? Mindestens 10 Jahre sind in der Regel erforderlich, damit das Finanzamt die Pensionszusage anerkennt.

Anstellungsvertrag analysieren

Der Anstellungsvertrag muss die Versorgungsregelung korrekt widerspiegeln. Fehler hier können zur verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Bilanzsituation der GmbH

Welchen Effekt hat eine Pensionsrückstellung auf die Bilanz? Ist die GmbH kreditfinanziert? Gibt es Gesellschafter, die die Bilanzwirkung ablehnen?

Gesellschafterstruktur

Gibt es Mitgesellschafter? Wer ist Mehrheitsgesellschafter? Die Beherrschungssituation bestimmt, welche Modelle steuerlich zulässig sind.

Probezeit eingehalten?

Nach Dienstantritt gilt eine steuerliche Probezeit von in der Regel 2–3 Jahren, bevor eine Pensionszusage erteilt werden kann. Zu frühe Zusagen sind steuerlich nicht wirksam.

Angemessenheit der Versorgung

Die Gesamtversorgung darf 75 % der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen. Zu hohe Zusagen werden als vGA behandelt – mit erheblichen steuerlichen Folgen.

Jetzt starten

Ihr Versorgungskonzept –
individuell erarbeitet.

Im ersten Gespräch analysiere ich Ihre Situation: Gesellschaftsstruktur, Alter, Bilanzsituation und Versorgungsziel. Daraus entsteht ein konkretes Konzept – kein Standardprodukt.

Erstgespräch anfragen Erstes Gespräch kostenfrei · Danach transparentes Honorar